Warum wir uns von den Linken nicht trollen lassen

Warum wir uns von den Linken nicht trollen lassen

Die FAS gibt mir heute ein Minus dafür, dass wir in der Hofheimer Stadtverordnetenversammlung eine Redezeitbegrenzung einführen wollen.

Damit man das Thema bewerten kann, sollte man die Hintergründe und Fakten dazu kennen, die ich im Folgenden zusammengestellt habe:

1. Um was für einen Antrag geht es?
Die Kooperation aus CDU, SPD, FWG und FDP hat einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung zu ändern. Dies ist unser Vorschlag einer geänderten Geschäftsordnung.

2. Wie ist das Verfahren, wurde das direkt beschlossen?
Nein, wir haben beantragt, dass unser Entwurf zunächst in den Hauptausschuss überwiesen und dort behandelt wird, damit die anderen Fraktionen die Möglichkeit haben, sich an der Debatte zu beteiligen. Es versteht sich von selbst, eine Geschäftsordnung nicht ad hoc zu ändern, sondern dies zunächst zu besprechen.

3. Welche Regelung sieht die aktuelle Geschäftsordnung bezüglich der Redezeit vor und was soll laut der vorgeschlagenen GO geändert werden?
Die bisherige GO sieht eine Redezeit von sieben Minuten für Berichterstatter und Antragsteller vor und fünf Minuten für weitere Redebeiträge:

§ 14 GO StVV Hofheim am Taunus (aktuell) – Redezeit

(1) Die Redezeit für den Vortrag des/der Berichterstatters/in, des/der Antragstellenden oder Anfragenden soll sieben Minuten nicht überschreiten. Jeder weitere Redebeitrag soll fünf Minuten nicht überschreiten.

(2) Für die Stellungnahmen der Fraktionen/Parteien zum Haushaltsbeschluss gibt es keine Redezeitbegrenzung.

Ein Antragsteller kann derzeit also sieben Minuten lang reden und danach beliebig oft fünf Minuten lang. Für die Stellungnahmen zum Haushalt gibt es keine Redezeitbegrenzung.

Der Entwurf der Neuregelung sieht folgendermaßen aus:

§ 14 GO StVV Hofheim am Taunus (Entwurf) – Redezeit

(1) Die Gesamtredezeit jeder Fraktion beträgt pro Tagesordnungspunkt fünf Minuten. Ist der Gegenstand eines Tagesordnungspunktes der Antrag einer Fraktion, so beträgt die Redezeit der antragstellenden Fraktion sieben Minuten. Geringfügige Abweichungen können durch den Stadtverordnetenvorsteher/die Stadtverordnetenvorsteherin zugelassen werden. Für die Redezeit des Magistrats besteht keine Begrenzung.

(2) Bei der Beschlussfassung über die Tagesordnung zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung kann auf Antrag einer Fraktion mit einfacher Mehrheit für einzelne Tagesordnungspunkte eine abweichende Redezeitregelung beschlossen werden.

(3) Für die Stellungnahmen der Fraktionen/Stadtverordneten ohne Fraktionsstatus zum Haushaltsbeschluss besteht eine generelle Redezeitbegrenzung von 20 Minuten.

Neu sind folgende Punkte:

  • Es wird eine Redezeitbegrenzung pro Fraktion und Tagesordnungspunkt eingeführt.
  • Wie bisher hat ein Antragsteller sieben Minuten Redezeit und für die restlichen Fraktionen bleiben fünf Minuten – hierbei ändert sich also nichts!
  • Die bisherige Regelung war als „Soll-Vorschrift“ ausgeprägt – auch in der Neufassung können geringfügige Überschreitungen erfolgen. Dieses Ermessen wird vom Sitzungsleiter, dem Stadtverordnetenvorsteher, ausgeübt.
  • In Absatz 2 wird die Möglichkeit eingeführt, die Redezeitbegrenzung anlassbezogen anzuheben.
  • In Absatz 3 wird die Redezeit für Beiträge zum Haushaltsbeschluss auf 20 Minuten begrenzt.

Was ist der Hintergrund dieses Vorschlags?
Der typische Ablauf einer Antragsberatung in der Stadtverordnetenversammlung sieht folgendermaßen aus:

  • der Antrag wird von einer Fraktion in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht
  • wird der Antrag dort nicht gleich beschlossen oder abgelehnt, wird er in einen dafür zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen
  • die eigentliche Beratung des Antrags erfolgt dann in diesem zuständigen Fachausschuss, hier werden die Argumente ausgetauscht, hier werden Fragen zum Sachverhalt geklärt und ggf. Experten gehört
  • nach Beschlussfassung im Ausschuss, geht der Antrag wieder in die Stadtverordnetenversammlung

Leider mussten wir in den vergangenen Jahren feststellen, dass das Prinzip der inhaltlichen Beratung im Ausschuss oft ignoriert wird und stattdessen die „große Bühne“ der Stadtverordnetenversammlung gesucht wird, um genau die gleiche Debatte der Ausschusssitzung erneut zu führen – mit den gleichen Argumenten und ohne weiteren Erkenntnisgewinn.

Ein solches Verhalten bei dem es vor allem darum geht, demokratische Prozesse zu „trollen“ also mürbe zu machen dient niemanden. Wir möchten, dass die Debatten in der Hofheimer Stadtverordnetenversammlung wieder sachorientierter werden und Skandalisierungen und politische Spielchen unterbleiben.

Leider sind besonders die Vertreter der Linken diesbezüglich negativ aufgefallen. Man hat den Eindruck, dass diese alles dafür tun, das politische Klima der Hofheimer Stadtverordnetenversammlung zu vergiften. Hierzu habe ich mich in meiner Haushaltsrede bereits deutlich eingelassen:

… niemand spricht Ihnen das Recht ab, auch eine bissige Opposition zu sein, aber ich frage Sie ganz ernsthaft, können Sie auch seriös? Können Sie auch nur eine Stadtverordnetenversammlung lang mal nur an der Sache entlang diskutieren, ohne Skandalisierung und Insinuieren rechtswidrigen Verhaltens, ohne Unterstellungen? Können Sie das?

Der Status quo ist nicht nur für uns zuweilen eine Zumutung, auch vor externen Gästen und vor allem den fleißigen Mitarbeitern der Verwaltung muss man sich zum Teil fremdschämen.

Ich würde mir sehr wünschen, dass die Stadtverordnetenversammlung weniger als Showbühne oder Zirkus missbraucht wird, dass wir zukünftig mehr an der Sache arbeiten. Im Sinne aller: der Hofheimer Bürgerinnen und Bürger, der Mitglieder von Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräten aber auch den Mitarbeitern der Verwaltung!

Die vorgeschlagene Neuregelung kann das Verhalten einzelner Personen nicht ändern, aber sie kann zumindest dazu beitragen, dass alle anderen nicht ständig unter diesem Verhalten zu leiden haben.

Im Übrigen ist unser Vorschlag milde im Vergleich zu anderen Stadtverordnetenversammlungen. Sehr bewusst differenzieren wir in unserem Entwurf nicht nach der Fraktionsgröße, sondern billigen allen Fraktionen die gleiche Redezeit zu. Die Kollegen in Bad Nauheim haben beispielsweise eine Regelung, die größeren Fraktionen mehr Redezeit zubilligt als kleineren.

Die neue Geschäftsordnung, enthält übrigens noch einige weitere Vorschläge, um die Effektivität der politischen Abläufe zu optimieren.  Im Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss werden wir hierzu demnächst weiter debattieren.

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